Psychotherapie
Die von Carl Rogers begründete Personzentrierte Gesprächspsychotherapie ist eine staatlich anerkannte Form der Psychotherapie.
Die Grundhaltung der Personzentrierten Psychotherapie ist dadurch geprägt, dass jeder Mensch über die Ressourcen und kreativen Möglichkeiten verfügt, um mit Problemen umzugehen und sich in Richtung eines erfüllten Lebens zu entfalten.
Insbesondere in Zeiten starker Belastung, kann jedoch unser Potenzial zur Selbstentfaltung durch ungünstige Erfahrungen
(z.B. aufgrund von Überforderung, Entwertung, Ablehnung) blockiert werden und Gefühle wie Traurigkeit, Angst oder Ärger können uns überwältigen. Wir verlieren das Vertrauen in unsere Wahrnehmung,
in unser Bauchgefühl und in unsere Fähigkeiten, Entscheidungen sind auf einmal mit viel Verunsicherung verbunden. Wir fühlen uns mitunter sehr machtlos und ausgeliefert, das Gefühl nicht mehr ein
selbstbestimmtes und erfülltes Leben zu führen kann entstehen.
Ziel der Personzentrierten Psychotherapie ist es, die Besonderheit der eigenen Lebensgeschichte zu erkunden und sich so
in seinem Fühlen und Handeln im Hier und Jetzt wieder besser zu verstehen. Woher kommt die Angst, die mich gerade so lähmt oder die Wut, die mich so hilflos fühlen lässt? Alle in der Therapie
auftauchenden Inhalte werden immer wieder mit dem aktuellen Körpererleben in Verbindung gesetzt, mit dem Ziel, Gefühle und Gedanken sowie den Körper in einen Dialog zu bringen. Dies fördert ein
besseres Verständnis der eigenen Person und mehr Vertrauen in den eigenen Wert sowie in die eigene Wahrnehmungen. Dadurch kann ein besserer Umgang mit sich selbst und auch mit anderen entstehen,
persönliche Entwicklung kann wieder stattfinden.
In der therapeutischen Beziehung begegne ich Ihnen mit einer wertschätzenden Haltung und Achtung vor Ihrer Lebensgeschichte, einfühlendem Verstehen sowie Aufrichtigkeit in der Beziehung. Diese Rahmenbedingungen ermöglichen eine Atmosphäre, die von Sicherheit und Vertrauen geprägt ist und ein Erkunden des eigenen Erlebens und der eigenen Geschichte zulässt.
Verschwiegenheit
PsychotherapeutInnen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in der Ausübung ihres Berufes anvertrauten Geheimnisse verpflichtet. Nur der/die KlientIn selbst kann den/die Psychotherapeutin in besonderen Ausnahmefällen von dieser Verschwiegenheit entbinden.