Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung
Seit 1.1.2024 ist bei klinisch-psychologischer Behandlung eine Teilrefundierung über die Krankenkasse möglich. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der ÖGK erhalten Sie einen Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie von 33,70€, bei der SVS (ab 50 Minuten) 45€ und bei der BVAEB 46,60€ (auch ab 50 Minuten pro Einzelsitzung).
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